K o s t e n

In der Regel werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen, wenn eine behandlungsbedürftige Diagnose vorliegt.
Die probatorischen Sitzungen sind nicht bewilligungspflichtig. 

 

Wenn Sie bei einer privaten Krankenversicherung oder über eine Beihilfestelle versichert sind, empfiehlt es sich dringend, vor Eintritt der Therapie nachzufragen, inwieweit die Kosten übernommen werden. Die Regelungen der einzelnen privaten Versicherungen sind sehr unterschiedlich und reichen von voller Deckung des Honorarsatzes bis zur völligen Ablehnung der Kostenübernahme.

 

Die Gebühren der Psychotherapie richten sich nach der Gebührenverordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Wechsel Ihrer Krankenversicherung während einer laufenden Therapie rechtzeitig mitteilen müssen.